Vermeintliche Wundermittel gegen COVID-19, Verharmlosung der Pandemie: Corona hat bei vielen zu großer Unsicherheit geführt. Hier finden Sie Orientierung gegen Falschnachrichten.
Das Geschäft mit der Angst
Seit dem Beginn der Pandemie geht das so: Vermeintliche Wundermittel gegen das SARS-CoV-2-Virus werden angepriesen, von Mundspülungen und Kaugummis über Vitamin D bis hin zu vermeintlichen "Anti-Corona-Lampen". Wirksame Schutzmittel wie Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel wurden hingegen zeitweise zu Wucherpreisen verkauft. Parallel werden immer wieder Nahrungsergänzungmittel als scheinbarer Schutz gegen COVID-19 angeboten.
Das Geschäft mit der Angst blüht in Zeiten der Verunsicherung. Das Projekt "Faktencheck-Gesundheitswerbung" ist daher während der Corona-Pandemie gegen einige Anbieter rechtlich durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen vorgegangen.
Wie erkenne ich Falschinformationen?
Suchmaschinen sortieren die Reihenfolge der Trefferlisten nicht automatisch nach Qualität. Das Suchergebnis schwankt je nach Algorithmus (Betriebsgeheimnis), nach persönlicher Such-Geschichte, durch Werbeanzeigen oder weitere Mechanismen. Messenger wie Telegram, in denen sich Falschnachrichten stark verbreiten, unterliegen überhaupt keiner Kontrolle.
Achtung bei vermeintlich sensationellen Nachrichten und Vorsicht bei Online-Shops. Schenken Sie sehr positiven oder sehr negativen Nachrichten rund um Corona nicht ohne weiteres Glauben. Vergleichen Sie zuerst, wie andere Quellen etwa von seriösen Medien oder offiziellen Stellen diese Nachricht einordnen. Teilen Sie Inhalte in den sozialen Medien nicht, bevor Sie diese selbst gelesen bzw. geprüft haben.
Betrügerische Online-Shops sind teils nur schwer von seriösen Angeboten zu unterscheiden. Die Verbraucherzentralen sprechen Abmahnungen aus, wenn Anbieter etwa in der Corona-Krise die Angst und Unsicherheit der Menschen mit unlauteren Mitteln ausnutzen, um daran zu verdienen. Das gilt auch für falsche Gesundheitsversprechen, die eindeutig verboten sind. Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Verfahren. Verstößt ein Anbieter gegen Wettbewerbsrecht, wird er damit aufgefordert, diese Verstöße zu unterlassen. Tut er das nicht, muss er eine Vertragsstrafe zahlen (sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung).
Gerade beim Onlinehandel entziehen sich fragwürdige Anbieter deutschen Gerichten und Vollstreckungsbehörden aber oft durch ein falsches Impressum oder Auslandsniederlassungen in Nicht-EU-Staaten. Verbraucher:innen wären besser geschützt, wenn solche Seiten gar nicht erst online gehen würden.
Wie können Sie selbst Fake-Shops im Internet erkennen? Diese Punkte sollten Sie misstrauisch machen:
- Es fehlt eine direkte Kontaktmöglichkeit zum Anbieter. Insbesondere sind keine E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer veröffentlicht.
- Es gibt kein Impressum, oder es wird dort nur ein Postfach ohne Straße und Hausnummer angegeben.
- Als Zahlungsmittel ist nur Vorkasse möglich
Warum blühen Falschnachrichten rund um Corona?
Falschnachrichten und Verschwörungsmythen hat es auch früher gegeben. Mit der Pandemie wurden sie jedoch sehr laut. Das liegt zum einen daran, dass sie mit Hilfe digitaler Netzwerke aus einem kleinen Kreis den Weg in die breite Öffentlichkeit fanden. Und das liegt auch an diesem Virus selbst: Das Corona-Virus und die Erkrankung COVID-19 betrifft durch die sozialen und wirtschaftlichen Einschränkungen alle Menschen. In unserer globalisierten Welt sind sie durch den weltweit vernetzten Waren- und Personenverkehr auch für uns weiterhin spürbar.
Hinzu kommen, dass auch hierzulande versucht wurde, aus der Debatte um die Impfpflicht und den dadurch ausgelösten Bedenken der Verbaucher:innen politisches Kapital zu schlagen.
Hinweis: Auf "Faktencheck-Gesundheitswerbung" nehmen wir Hinweise auf falsche, irreführende oder gefährliche Gesundheitsinformationen entgegen – mit oder ohne Corona-Bezug. Hier geht es zum Kontaktformular.
Wer sich direkt an die Aufsichtsbehörden wenden möchte, findet die offizielle Auflistung bei der „Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten“. Dort sind die Behörden nach Bundesländern geordnet.