Fakten gegen Absurdes aus dem Netz

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Es ist die Qual der Wahl: Von Gesundheit bis Krankheit, von Früherkennung bis Therapie können Sie nicht nur Kassenleistungen in Anspruch nehmen, sondern auch eine Fülle von ärztlichen Privatleistungen und freiverkäuflichen Arznei- und Gesundheitsmitteln.
Junge Frau schaut erschrocken auf ihr Handy

Es ist die Qual der Wahl: Von Gesundheit bis Krankheit, von Früherkennung bis Therapie können Sie nicht nur Kassenleistungen in Anspruch nehmen, sondern auch eine Fülle von ärztlichen Privatleistungen und freiverkäuflichen Arznei- und Gesundheitsmitteln. Vieles wird mit teils vollmundigen Werbeversprechen angeboten. Darunter sind leider auch ungeprüfte Methoden oder Angebote mit fraglichem Nutzen oder gar Schadenspotenzial. Hier einige Beispiele und dazu die Fakten, was die Medizin tatsächlich dazu weiß.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Von Vitamin D bis MMS: Im Internet wird allerlei für mehr Gesundheit angepriesen, was die Gesundheit fördern oder eine Krankheit heilen soll.
  • Gefährlich wird es, wenn in Onlineshops oder im Direktvertrieb verbotene Substanzen oder Mittel mit illegalen Zusätzen verkauft werden.
  • Auch in Arztpraxen oder Krankenhäusern können Ihnen unnötige Untersuchungen oder Behandlungen mit Schadenspotenzial vorgeschlagen werden.
  • Auch „natürliche“ oder „rein pflanzliche“ Mittel können gefährlich sein.
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Warum viele Gesundheitsangebote zweifelhaft sind

Gesundheitsangebote gibt es eine Menge. Doch nicht immer sind Nutzen und Schaden eindeutig erkennbar. Gerade in sozialen Netzwerken kann Zweifelhaftes leicht angeboten werden, auch ohne wissenschaftliche Belege. Menschen auf der Suche nach Heilung oder Linderung können sich davon besonders angesprochen fühlen. Die Gefahr: Solche Angebote kosten Geld, sind vermutlich nutzlos und können im schlimmsten Fall eine wirksame Behandlung verzögern oder verhindern.

Körperwerte per Metallstab messen?

Mangelerscheinungen, Entzündungen oder bestimmte Krankheiten können in der Medizin mit Hilfe von Körperflüssigkeiten erkannt werden. So können beispielsweise Blut- oder Urinproben bei der Diagnostik hilfreich sein. Dass ein Metallstab allein über Hautkontakt Blutwerte oder einen Vitamin- oder Mineralstoffmangel analysieren kann, ist dagegen wissenschaftlich nicht plausibel. Studien dazu sind nicht zu finden. Trotzdem wird diese Methode der sogenannten Bioresonanz als Selbstzahler-Leistung angeboten.

Eine fachliche Überprüfung zeigt, dass die Geräte nicht zwischen gesunden, schwer erkrankten und verstorbenen Personen unterscheiden können. Nicht einmal der Unterschied zwischen einem Menschen, einem Leberkäse und einem feuchten Putzlappen wurde erkannt. Eine verständliche, wissenschaftlich fundierte Analyse dazu bietet unser Kooperationspartner „Medizin-transparent“ von Cochrane Österreich.

Plastikkarte für Gesundheitsaura?

Viele Wirkstoffe in Arzneimitteln funktionieren nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip. Ein Wirkstoff passt zu einem Ziel wie ein Schlüssel ins Schloss. Dafür ist viel Forschung notwendig und ein genaues Wissen über die Biochemie des Körpers. Eine einfache Plastikkarte, die für eine bessere Gesundheitsaura unter die Matratze gelegt wird und gegen fast alles hilft, kann also nicht funktionieren – auch nicht mit klangvollen Namen wie „Aura-Balance“.

Das Versprechen: Allergien, Bluthochdruck, Rheuma, Rückenschmerzen, Krampfadern oder Potenzstörungen könnten durch ein bioenergetisches Feld geheilt werden. Das ist wissenschaftlich unbegründet, denn es gibt in der Physik keine sogenannten menschlichen Energiefelder. Vielmehr werden auf einschlägigen Webseiten Begriffe aus der Esoterik mit medizinischen und physikalischen Fachausdrücken vermischt (GWUP: Einstein, Heisenberg und die Heilung mit Energiefeldern, Krautreporter: Menschliche Energiefelder existieren nicht).

Schon 2001 urteilte das Bundesgericht in Österreich, dass das dortige Bundesamt für Gesundheit zu Recht untersagt hatte, den „Aura-Balance-Akku“ mit Heilanpreisungen in Verkehr zu bringen (Urteil 2A.504/2000 vom 28.2.01).

Superzustand und Energiedefizite?

Ebenso wissenschaftlich unplausibel ist ein „revolutionärer“ Gitterchip aus einer Goldlegierung. Der soll die Wassermoleküle des Körpers dazu bringen, „in den kohärenten Zustand – den Superzustand – überzugehen“. Oder ein sogenannter Biotensor, der Energiedefizite aufspürt und an eine Wünschelrute erinnert und sowohl Test- als auch Mess- und Diagnosegerät ist.

Heilsteine und Edelsteinstäbe?

Keine wissenschaftlichen Belege gibt es zudem für die Annahme, Heilsteine könnten die Gesundheit fördern oder die Qualität des Trinkwassers verbessern. Gleiches gilt für Edelsteinstäbe, die mit dem Versprechen beworben werden, Leitungswasser zu beleben und zu „energetisieren“ und damit Blockaden aufzulösen.

Wenn Gesundheitsmittel die Gesundheit gefährden

Nur Apotheken dürfen in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel verkaufen. Das soll eine Beratung durch medizinisches Fachpersonal gewährleisten (Arzt und Apotheker). Es gibt aber auch frei verkäufliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Diese sind nicht automatisch gesundheitsfördernd oder frei von Nebenwirkungen. Denn in Deutschland ist nicht alles so streng geregelt wie es scheint. Eine Einstufung als rezeptfreies Medikament, homöopathisches Arzneimittel oder Naturheilmittel bedeutet nicht eindeutig, dass es sicher ist. Einige Beispiele für potenziell gefährliche Produkte:

  • Problematisch können Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen sein, sogenannte Botanicals. Denn hier wird teils mit unbelegten Gesundheitsversprechen („Health Claims“) geworben. Zwar müssen gesundheitsbezogene Aussagen in der Lebensmittelwerbung nachprüfbar und durch Studien belegt sein, so regelt es seit 2006 die Health-Claims-Verordnung der EU. Die Umsetzung für pflanzliche Produkte wurde aber 2010 gestoppt. Seither sind mehr als die Hälfte der gestellten Anträge auf Überprüfung der gesundheitsbezogenen Aussagen nicht bewertet, die Produkte also ungeprüft auf dem Markt.
     
  • Pflanzliche Inhaltsstoffe können gesundheitsschädlich sein. Gerade bei exotischen Pflanzen gibt es teils unzureichende Sicherheitsnachweise. Zudem sind Wechselwirkungen mit Medikamenten möglich.
     
  • Für Nahrungsergänzungsmittel, die die Denkfähigkeit und Gesundheit des Gehirns fördern sollen, gibt es keine erwiesene medizinische Wirksamkeit. Sie helfen beispielsweise nicht vorbeugend gegen Demenz.
     
  • Auch gesundheitsgefährdende Stoffe finden den Weg in Nahrungsergänzungsmittel, vor allem im Direktvertrieb im Internet. Beispiel Ephedra: Das Mittel zu Stimulation des Nervensystems ist seit 2015 in der EU verboten. Denn es kann gesundheitsgefährdend bis lebensgefährlich sein und zu Schweißausbrüchen, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck oder Krampfanfällen führen, vor allem bei hoher Dosierung.
    Eine rechtsverbindliche Liste gefährlicher Pflanzen gibt es jedoch nicht, nur eine Warnung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das 18 bedeutsame Pflanzen und pflanzliche Zubereitungen auf ihre gesundheitliche Wirkung überprüft hat. In diesen Artikeln erfahren Sie mehr über Schadstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und darüber, dass der Begriff "rein pflanzlich" nicht immer bedeutet, dass etwas unbedenklich ist.
     
  • Besonders heikel sind Wundermittel aller Art. Pillen oder Pulver für eine schnelle Gewichtsreduktion (sogenannte Fatburner mit Synephrin und Koffein, gefährlich für Herz und Gesundheit) oder Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet zur Potenz- oder Leistungssteigerung, können illegale Arzneiwirkstoffe enthalten.
     
  • Ebenfalls als „Wundermittel“ angepriesen wird seit Jahren immer wieder das sogenannte Miracle Mineral Supplement (MMS). Versprochen wird die Heilung von Autismus, Diabetes, Aids, Hepatitis, Tuberkulose, Malaria oder Krebs. Tatsächlich aber stellt MMS eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar, denn es besteht aus dem Bleichmittel Natriumchlorit und wird, mit einer Säure vermischt, zum giftigen und ätzenden Chlordioxid. 
     
  • Auch Silberwasser (mit Silberpartikeln angereichertes Wasser, kolloidales Silber) soll gegen Krankheitserreger, Ohren- oder Magenschmerzen sowie das Coronavirus helfen. Davon ist allerdings abzuraten, denn Silberwasser ist kein Arzneimittel und auch kein Lebensmittel. Es gibt keine Hinweise auf vermeintliche Wirkungen, auch nicht zur Vorbeugung.
    Ebensowenig liegen aussagekräftige Studien vor. Belegt ist allerdings, dass sich bei längere Einnahmedauer die Haut blau-gau verfärben kann. Auch das Bundesamt für Risikobewertung rät, auf Silberwasser zu verzichten. Neben Silberwasser soll auch Goldwasser (mit Goldpartikeln angereichertes Wasser, kolloidales Gold) gegen einige Krankheiten, wie z.B. Alzheimer, Multipler Skleriose, Krebs oder Depressionen, wirken. Auch diese Aussagen über mögliche Wirkungen können nicht getroffen werden, da es keine Studien dazu gibt.

Schadenspotenzial bei Heilpraktikern und Ärzten

Auch Vertreter der Gesundheitsberufe ungeprüfte oder potenziell schädliche Behandlungen oder Verfahren an. Vor allem bei Leistungen, die privat bezahlt werden, besteht die Gefahr, dass abseitige, unwirksame oder gefährliche Behandlungen zum Einsatz kommen. Vier Beispiele:

  • Galvanotherapie:
    Heilpraktiker behaupten, damit Krebs behandeln und den Tumor zum Schrumpfen bringen zu können. Unter Begriffen wie „Bioelektrische Krebstherapie“ oder „Elektro-Chemo-Therapie“ (ECT) wird für ein Verfahren mit Gleichstrom geworben, der über Nadelelektroden an den Tumor geleitet wird.
    Die Krebsgesellschaft NRW kritisierte bereits 2014, dass Anbieter damit vorgeben, es handele sich um eine „schonende“ Therapie, die ausschließlich Krebszellen zerstöre und gesundes Gewebe nicht beeinflusse. Diese Aussagen seien aber wissenschaftlich unbewiesen und „als reine Werbestrategie abzulehnen“.
     
  • 3-Bromopyruvat:
    In einem sogenannten Biologischen Krebszentrum in Brüggen im Kreis Viersen nahe der niederländischen Grenze starben 2016 drei Menschen, weil ein Heilpraktiker ihnen Infusionen verabreichte mit einem selbst hergestellten, überdosierten und nicht zugelassenen Mittel – für jeweils knapp 10.000 Euro. Es sollte die Krebszellen „aushungern“. Der Heilpraktiker wurde vom Landgericht Krefeld zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
     
  • Unnötige Operationen:
    Vor allem Rückenoperationen gehören zu den Eingriffen, die nach Ansicht von Krankenkassen zu häufig gemacht werden. Deshalb bieten viele Kassen eine Zweitmeinung vor einer OP an.
     
  • Unnötige Diagnostik:
    Bei Angeboten zur Früherkennung gibt es immer wieder Debatten über den Nutzen von bestimmten Untersuchungen. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) kritisiert seit Jahren einen unbedachten Einsatz selbst zu zahlender Gesundheitsleistungen wie bei der Glaukom-Früherkennung, beim PSA-Test oder beim Ultraschall der Eierstöcke. Denn falsch positive Ergebnisse bei Gesunden können zu unnötigen Behandlungen führen.

Tipp:
Was also tun? Nutzen Sie Ihr Recht auf eine zweite Meinung und auf unabhängige Information: Fragen Sie einen anderen Arzt, informieren Sie sich auf verlässlichen Webseiten, bevor sie zu schnell eine Entscheidung treffen.

Wie Sie sich gut informieren, erfahren Sie hier:
Wie unterscheidet man falsch und richtig?
Eine Liste mit verlässlichen Links finden Sie hier: Hilfreiche Internetseiten

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